









Allgemeine GeschäftsbedingungenLorenz Steiner Finanz- & Versicherungsberatung VAG reg. Nr.: 108381. Zweck und Rechtsstellung der Firma Lorenz Steiner Finanz- & Versicherungsberatung – nachfolgend Lorenz Steiner genannt - ist eine Einzelfirma mit Sitz in Riken. Der Firmenzweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Finanz- und Pensionsplanung, Steuerplanung, Vorsorge- und Versicherungsberatung. In diesem Zusammenhang vermittelt Lorenz Steiner unabhängig Produkte von Versicherungsgesellschaften und Bankinstituten an seine Kunden. Lorenz Steiner erbringt seine Dienstleistungen grundsätzlich gegen ein Beratungshonorar welches jedoch mit dem Kunden separat geregelt wird und mit Courtagen/Provisionen verrechnet werden kann. Lorenz Steiner erhält für seine Vermittlertätigkeit von den Partnergesellschaften in der Regel eine Vermittlungsentschädigung welche nie dem Kunden zustehen. Lorenz Steiner arbeitet im Versicherungsbereich mit anderen Maklern zusammen: BSC Broker Service Center GmbH, welche für Lorenz Steiner viele Abwicklungs- und Administrationsarbeiten ausführt sowie Offerten und Anträge an die Versicherungsgesellschaften weiterleitet, Küttel Versicherungsmanagement Suhr, ATG AG Schöftland, SCC Commtact GmbH Unterengstringen. Aus diesem Grund kann auf den Versicherungsverträgen von Kunden als Betreuungsfirma der Name eine dieser Firmen erscheinen sowie Prämienrechnungen via eine dieser Firmen an die Mandanten gelangen. Dies hat jedoch nur administrative Gründe und ändert an der Zuammenarbeit mit den Mandanten und Lorenz Steiner nichts. Zuständig für die Betreuung der Mandanten ist Lorenz Steiner. 2. Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)
Diese Zusammenarbeit kann sich ändern und es können neue Gesellschaften dazu kommen, andere können gestrichen werden. Dies auch vermehrt infolge Fusionen der Gesellschaften. 3. Haftung aus fehlerhafter Vermittlungstätigkeit Dort wo nicht das Versicherungsunternehmen für die Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtigen Auskünfte aus der Vermittlungstätigkeit von Lorenz Steiner haftet , hat Lorenz Steiner eine Berufshaftpflicht bei der AIG EUROPE über eine Summe von 2 Millionen Schweizer Franken abgeschlossen (gem. Art. 45 VAG). Allerdings wird jede Haftung abgelehnt bei falschen, unvollständigen Angaben des Kunden. Auch kann für zukünftige Ereignisse keine Haftung übernommen werden, wenn der Kunde Aenderungen unterlässt zu melden. 4. Datenschutz / Geheimhaltung (gem. Art. 45 VAG) Die Kundendaten, welche im Zusammenhang einer Finanzplanung Lorenz Steiner anvertraut werden, verwendet Lorenz Steiner ausschliesslich zur Beratung und zur Abwicklung von Offerten und Erstellung von Berichten, Analysen und Vergleichen. Diese Daten werden nur in dem Umfang bearbeitet, wie es für die Abwicklung und Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwischen Mandant und Lorenz Steiner notwendig ist und es die gesetzlichen Bestimmungen zwingend verlangen. In der Beratungstätigkeit können alle Firmen involviert sein welche oben erwähnt wurden sowie alle Partnergesellschaften. Die Daten der Mandanten werden solange aufbewahrt, wie es aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen zwingend notwendig ist. 5. Mandantenangaben / LegitimationsprüfungDer Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme einer Finanzanalyse alle Informationen betreffend den Personendaten wahrheitsgetreu an Lorenz Steiner weiterzugeben. Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen in Zusammenhang einer Lebensversicherungspolice / Krankenkasse unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringen und per sofort vom Vertrag zurücktreten kann. Lorenz Steiner verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden trägt der Kunde. 6. UebermittlungsfehlerDen aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, Telex, E-Mail und anderen Uebermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie, z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Kunde. 7. Gültigkeit und GerichtsstandDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 1.1.2006 bis auf weiteres gültig. Lorenz Steiner behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Wo diese AGB nichts Weiteres regeln, gilt ergänzend das Schweizerische Obligationenrecht OR. Bei Streitbarkeiten zwischen dem Mandanten und Lorenz Steiner gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Riken/Murgenthal. |
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